1. Die Berechnung der Vergütung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des RVG (vgl. §§ 1, 4 RVG bzw. RDGEG für nichtverkammerte Rechtsdienstleister). 2. Für die Erbringung der Rechts- und Schreibdienstleistungen wird ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR netto zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer vereinbart. – Im Rahmen einer allgemeinen Erstberatung ist der in § 34 RVG vorgesehene Rahmen zu beachten, wonach höchstens 190,00 EUR (zzgl. MwSt., maximal 226,10 EUR) verlangt werden dürfen. – Für Rechtsgutachten und weitere Beratungsgespräche gelten Höchstbeträge von bis zu 250,00 EUR (zzgl. MwSt., maximal 297,50 EUR). 3. Der vereinbarte Honorarsatz umfasst die Erbringung sämtlicher vereinbarter Dienstleistungen, die Erstellung von Gutachten und die Bearbeitung von Schriftstücken. 4. Darüber hinaus werden notwendige Auslagen, beispielsweise für Reise-, Porto-, Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen, gesondert in Rechnung gestellt; Fahrzeiten werden mit einem Stundensatz von 200,00 EUR netto abgerechnet. 5. Soweit internationale Rechtsdienstleistungen – etwa Beratungen im ausländischen, insbesondere syrischen Recht – erbracht werden, gilt der genannte Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. – unter Beachtung möglicher Steuerbefreiungen – gemäß § 4 Nr. 1a UStG. 6. Zur Erledigung des Mandats können externe, qualifizierte Experten hinzugezogen werden. Ihre Vergütung richtet sich – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart – nach den für allgemeine Dienst- und Schreibleistungen geltenden Konditionen. 7. Für allgemeine Dienstleistungen, Schreibdienstleistungen und Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen wird ein Pauschalbetrag von 600,00 EUR netto je Auftrag vereinbart. Für Aufträge, deren Arbeitsaufwand weniger als eine Stunde beträgt, wird mindestens ein Betrag von 250,00 EUR netto berechnet. Bei Bürodienstleistungen im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit beträgt der Stundensatz 200,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 8. Alle vereinbarten Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu leisten. Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen den folgenden Zahlungsmodalitäten: a) Einmalzahlung: Der Gesamtbetrag ist in einer Rate fällig. b) Ratenzahlung: Nach einer Vorauszahlung von mindestens 300,00 EUR wird der Restbetrag in 12 monatlichen Raten zu je 125,00 EUR entrichtet. 9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlich zu erbringenden Arbeitsstunden und anfallenden Auslagen zu verlangen – dieser Vorschuss ist vor Tätigkeitsbeginn fällig (vgl. § 9 RVG). 10. Bezieht der Mandant Sozialleistungen gemäß § 1 SGB II oder § 1 SGB XII und besteht ein Zusammenhang des Falls mit dem Jobcenter, beträgt die Bearbeitungsgebühr 300,00 EUR, zahlbar entweder als Einmalzahlung oder in 6 monatlichen Raten zu je 50,00 EUR. 11. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; bei Unternehmern gilt ein Zinssatz von 12 Prozentpunkten.
Die Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.