> Rechtsdienstleistung in ausländischem Recht, zugelassen vom Oberlandesgericht Hamm.
Herr Emad Aryan ist offiziell bei der Registrierungsbehörde des Oberlandesgerichts Hamm registriert. Diese Registrierung befähigt ihn, Rechtsdienstleistungen im Bereich des ausländischen Rechts mit Spezialisierung auf syrisches Recht anzubieten.
EAC Rechtsberatung bietet professionelle Rechtsberatung im Bereich des ausländischen Rechts, insbesondere syrischem Recht für einzelne Mandanten, Unternehmen und Regierungsbehörden an.
https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=Registrierungen%20suchen&sess_clean=1> Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter, ausgebildet durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.
Prüfungszeugnis gem. § 37 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes.
Herr Emad Aryan hat die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter erfolgreich bestanden. Die Prüfung wurde von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm am 14. Juni 2019 in Lünen durchgeführt. Auf seinen besonderen Wunsch hin wurde ihm eine offizielle Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung ausgestellt.
Diese Zertifizierung, die von einer so angesehenen Institution verliehen wurde, stellt einen bedeutenden Meilenstein in seiner beruflichen Laufbahn dar. Sie bestätigt nicht nur seine fundierte Ausbildung, sondern auch sein Engagement und seine Fähigkeiten im rechtlichen und notariellen Bereich.
Nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung hat Herr Aryan beschlossen, als Bürodienstleister im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit zu arbeiten.
https://ausbildung.rechtsanwaltskammer-hamm.de/karriere/#fortbildungsablauf> Rechtsform und Gesellschafterstruktur: Einzelunternehmen, der Rechtsdienstleister ist ein Freiberufler. Grundlage ist § 1 Abs. 2 PartGG: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ein wesentlich geringerer Umfang der Tätigkeiten von uns umfasst die Bürodienstleistung. Bürodienstleistungen sind keine freiberufliche Tätigkeit.Emad Aryan/Inhaber
>Kooperationspartner: Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Experten, Anwaltskanzleien, beeidigten Übersetzern, Unternehmern und Unternehmen in Deutschland, Syrien und anderen Ländern.
Partner in Kooperation sind selbständige und von EAC Rechtsberatung getrennte Selbständige oder Freiberufler. Ein Verhältnis mit diesen Kooperationspartnern kommt nur im jeweiligen Einzelfall und nur dann und soweit zustande, wie dies ausdrücklich vereinbart wird. EAC Rechtsberatung haftet nicht für Kooperationspartner.